AGB und Haftungshinweise

§1 - Geltungsbereich
(1)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern von „Hof eigengut“ (Anbieter) zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen der Pension „Hof eigengut“ für den Kunden.
(2)
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von „Hof eigengut“.
§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
(3)
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
§2 - Vertragsabschluss; Verjährung
(1)
Der Kunde hat die Möglichkeit die Buchung online über den Internetauftritt von „Hof eigengut“ vorzunehmen.
(2)
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Kunden durch „Hof eigengut“ zustande. „Hof eigengut“ steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform, z.B. per e-Mail zu bestätigen.
(3)
Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.
(4)
Alle Ansprüche gegen „Hof eigengut“ verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „Hof eigengut“ beruhen.
§3 - Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von „Hof eigengut“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über „Hof eigengut“ beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von „Hof eigengut“ verauslagt wird.
(2)
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
(3)
„Hof eigengut“ kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen entsprechend angemessen erhöht.
(4)
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
(5)
„Hof eigengut“ behält sich vor, bei Zahlungsverzug Mahnkosten in Höhe von € 5 zu erheben.
(6)
„Hof eigengut“ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
(7)
In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist „Hof eigengut“ berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(8)
„Hof eigengut“ ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
(9)
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von „Hof eigengut“ aufrechnen oder verrechnen.
§4 - Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen
(1)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit „Hof eigengut“ geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn „Hof eigengut“ der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
(2)
Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von „Hof eigengut“ auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber „Hof eigengut“ in Textform ausübt.
(3)
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt „Hof eigengut“ einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält „Hof eigengut“ den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. „Hof eigengut“ hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann „Hof eigengut“ die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen.
§5 - Rücktritt seitens der Pension; nicht genehmigte Veranstaltungen
(1)
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist „Hof eigengut“ bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von „Hof eigengut“ mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von „Hof eigengut“ mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
(2)
Ferner ist „Hof eigengut“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere von „Hof eigengut“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Pensionsleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
- „Hof eigengut“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von „Hof eigengut“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von „Hof eigengut“ zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen §1 Abs. 2 vorliegt;
- eine vereinbarte oder gemäß §3 Abs. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von „Hof eigengut“ gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
(3)
Nicht genehmigte oder illegale Veranstaltungen kann „Hof eigengut“ unterbinden bzw. abbrechen.
(4)
Der berechtigte Rücktritt von „Hof eigengut“ oder die Unterbindung einer nicht genehmigten oder illegalen Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
(5)
Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von „Hof eigengut“ gegen den Kunden bestehen, so kann „Hof eigengut“ den Anspruch pauschalieren.
§6 - Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
(1)
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(2)
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat „Hof eigengut“ das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen „Hof eigengut“ herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
(3)
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann „Hof eigengut“ aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass „Hof eigengut“ kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
§7 - Haftung
(1)
„Hof eigengut“ haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet „Hof eigengut“ für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „Hof eigengut“ beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von „Hof eigengut“ beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von „Hof eigengut“ steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von „Hof eigengut“ auftreten, wird „Hof eigengut“ bei Kenntnis oder auf unverzüglichen Hinweis des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, „Hof eigengut“ rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
(2)
Für eingebrachte Sachen haftet „Hof eigengut“ dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3)
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Wunsch, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. „Hof eigengut“ bewahrt die Sachen einen Monat auf; danach werden sie, entweder anderweitig verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von „Hof eigengut“ gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
(4)
Wird dem Kunden ein Stellplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens „Hof eigengut“ besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet „Hof eigengut“ nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind „Hof eigengut“ unverzüglich anzuzeigen.
(5)
Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. „Hof eigengut“ übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von „Hof eigengut“ gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
§8 - Hinweis zum Fehlen eines Widerrufrechtes
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen im Regelfall ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei der Buchung von Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ein solches Widerrufsrecht besteht daher vorliegend nicht. Bitte beachten Sie deshalb die für Ihre Buchung geltenden Stornierungsregelungen.
§9 - Urheberrechtlicher Hinweis
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§11 - Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2)
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheckstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der Pension „Hof eigengut“. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschafts-rechtliche Sitz der Pension „Hof eigengut“.
(3)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2015